Garten- & Grabpflege

 

1. Bepflanzung

1. Sofern Bepflanzungen beauftragt werden, sind diese soweit nach der Witterung möglich, bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt vorzunehmen. Ist witterungsbedingt eine Leistung nicht möglich, ist diese  innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen.
2. Sofern keine bestimmten Pflanzen vereinbart sind, wählen wir geeignete, jahreszeittypische Pflanzen aus.
3. Wir weisen Kunden ausserhalb eines Pflegevertrages darauf hin, dass von uns gepflanzte Pflanzen selbst zu versorgen sind. Für Schäden, die aus einer mangelnden Pflege des Kunden herrühren, können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Wenn wir nicht ausdrücklich damit beauftragt werden, gehört das Pflegen und Abräumen von Pflanzgefäßen, Vasen, Kränzen, Kerzen, Gestecken usw., die nicht von uns erbracht wurden, nicht zum Leistungsumfang.
5. Wir sind jedoch befugt, diese zu entfernen, wenn sie abgebrannt oder verwelkt sind.

 

2. Pflege

1. Im Rahmen eines Garten- oder Grabpflegevertrages erbringen wir nach Vereinbarung folgende Leistungen:

  • Säubern des  Gartens/Grabes
  • Freihalten von Unkraut
  • Rückschnitt der Pflanzen
  • Gießen der Pflanzen
  • Jahreszeitbepflanzungen
  • Waldgesteck zu Allerheiligen und Totensonntag
  • Beseitigung von durch dritte verursachte Schäden (Wild, Vandalismus)
  • Sonderleistungen nach Bestattungen
  • Behebung von Senkschäden..

2. Im Rahmen des Pflegevertrages erbringen wir unsere vereinbarten Leistungen regelmäßig. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund besonderer Witterungsumstände oder Einwirkung Dritter zu Schäden an den Pflanzen kommt. Solche Schäden stellen keinen Mängel unserer Leistung dar.

 

3. Abnahme, Gewährleistung, Garantie

1. Bei einmaligen Leistungen gilt eine Abnahme 14 Tage nach Leistungsdatum als erbracht.
2. Bei Jahresverträgen, sogenannten Abo-Verträgen ist keine Abnahme nötig.
3. Macht ein Kunde einen Mängel geltend, so sind wir nach Prüfung zunächst nur zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.
4. Schadensansprüche des Kunden aufgrund von uns zu vertretenden Mängel sind ausgeschlossen.
5. Sämtliche Beschreibungen und Definitionen von Leistungsempfängen durch uns sind reine Beschreibungen. Es handelt sich dabei in keinem Falle um die Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit unserer Leistungen. Eine Garantie im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn diese ausdrücklich abgegeben und als solche bezeichnet wird.

 

4. Laufzeit des Vertrages, Wechsel des Vertragspartners

1. Sofern der Vertrag nicht nur hinsichtlich einzelner Leistungen geschlossen wird, läuft der Vertrag über ein Jahr. Beginnt der Vertrag unterjährig läuft er bis zum Ende des folgenden Jahres.
2. Der Vertrag verlängert sich sodann jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungsjahres gekündigt wird.
3. Im Falle des Versterbens der Auftraggebers sind die Erbberechtigten verpflichtet uns darüber zu informieren. Der Auftraggeber ist somit in der Pflicht, seine/ihre jeweiligen Erbberechtigten über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen.
4. Wenn Verträge nicht auf einmalige Leistungen, sondern auf längere Zeit laufen, sind wir berechtigt, unsere Stellung auf einen anderen Unternehmer zu übertragen. Und zwar:
a) auf den Betriebsnachfolger, wenn unser Betrieb auf einen anderen übergeht.
b) auf einen anderen ortsnahen Unternehmer, wenn wir unseren Betrieb einstellen.
In allen Fällen werden wir den Kunden vorher   benachrichtigen.

 

5. Zahlung, Preisanpassung

1. Bei Verträgen/Aufträgen, die auf einmalige Leistungserbringung gerichtet sind ist unsere Vergütung mit Rechnungsstellung fällig. Wir sind berechtigt, jeweils nach Fertigstellung von einzelnen Leistungen diese mittels Teilrechnung abzurechnen.
2. Bei Verträgen die über mindestens ein Jahr laufen, ist der Jahresarbeitslohn, inklusive der bis dahin geleisteten Aufwendungen im Frühjahr nach Rechnungsstellung im Voraus fällig.
3. Bei längerfristigen Verträgen sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise den geänderten Kosten anzupassen. Desweiteren werden wir erst nach Erhalt des aktuellen Rechnungsbetrages in Folgeleistung treten.

 

6. Schadensersatz, Haftungsausschluss

1. Wir haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften, für Schäden die aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Alle darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3. Für Veränderungen an einem Garten/ einer Grabstätte, wie Einsenkschäden, Umstürtzen von Baum, Strauch oder Grabsteinen, haften wir grundsätzlich nicht. Auch Folgeschäden entziehen sich unserer Verantwortung.
4. Für die Verkehrssicherheit in Gärten und auf Gräbern ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, wir übernehmen lediglich die gärtnerischen Folgearbeiten.

 

7. Neue AGB

1. Da wir unsere AGB´s den jeweiligen Unternehmenssituationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Wiederspruch innerhalb vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
2. Sie finden unsere AGB´s auf unserer Homepage und bekommen die Änderungen auch einmalig mit aktueller Korrespondenz kostenlos zugesendet.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist dem Unternehmenssitz gleich.
2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Dillenburg.


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MOH Land & Gast e. K.
35745 Herborn, Kirchstraße 11

    

info@land-garten.de
www.land-garten.de

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